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Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag kann verfassungswidrig sein, wenn das Programm des ÖRR keine Ausgewogenheit bietet

Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag kann verfassungswidrig sein, wenn das Programm des ÖRR keine Ausgewogenheit bietet

Update: 2025-10-16
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) muss ein ausgewogenes und vielfältiges Programm bieten – sonst kann der Rundfunkbeitrag unter bestimmten Umständen verfassungswidrig sein. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in einem interessanten Urteil festgestellt. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein ausreichend ausgewogenes und vielfältiges Gesamtprogramm bietet,

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2025-10-1511:28

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Redaktion NachDenkSeiten