Ethikrat-Vorsitzender: Warum mich das Karlsruher Urteil zu Triage überrascht hat
Update: 2025-11-04
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Während der Coronakrise, als Tausende Menschen weltweit schwerstkrank in Krankenhäuser gebracht wurden, standen dort Ärztinnen und Ärzte vor unmenschlichen Entscheidungen: Wer bekommt eines der viel zu wenigen Beatmungsbetten - und wer muss hoffen, auch so zu überleben? Hier in Deutschland kam es zwar nicht zu solchen Extrem-Situationen, doch das Bundesverfassungsgericht forderte den Gesetzgeber auf, für solche Fälle eine gesetzliche Regelung zu finden – auch damit etwa behinderte Menschen nicht benachteiligt würden in Extremsituationen. 2022 hat die damalige Bundesregierung dafür eine Regelung gefunden, bei der es um Triage ging.
Der Begriff kommt aus der Kriegs- und Katastrophenmedizin, wo Ärzte zum Beispiel nach einem Zugunglück einschätzen: dieser Patient kommt ohne sofortige Behandlung klar, dieser hier muss sofort behandelt werden - und wieder ein anderer hat wohl keine Überlebenschance - deswegen wird er gar nicht behandelt, allenfalls mit Schmerzmedikamenten. Einige Ärzte fanden diese Triage-Regel in Friedenszeiten falsch- und haben geklagt. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Regel für rechtswidrig erklärt. Prof. Helmut Frister ist Jurist und Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich erläutert er Hintergründe und Umstände dieser Gesetzgebung – und warum ihn der Karlsruher Spruch heute überrascht hat.
Triage: Entscheiden müssen, wer vorrangig behandelt wird
Der Begriff kommt aus der Kriegs- und Katastrophenmedizin, wo Ärzte zum Beispiel nach einem Zugunglück einschätzen: dieser Patient kommt ohne sofortige Behandlung klar, dieser hier muss sofort behandelt werden - und wieder ein anderer hat wohl keine Überlebenschance - deswegen wird er gar nicht behandelt, allenfalls mit Schmerzmedikamenten. Einige Ärzte fanden diese Triage-Regel in Friedenszeiten falsch- und haben geklagt. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Regel für rechtswidrig erklärt. Prof. Helmut Frister ist Jurist und Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich erläutert er Hintergründe und Umstände dieser Gesetzgebung – und warum ihn der Karlsruher Spruch heute überrascht hat.
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